von Ingrid Remmers
Eine aktuelle Petition beim Deutschen Bundestag fordert die Verbesserung des Petitionsrechts. Denn was haben ein gesetzlicher Mindestlohn, der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Stopp der Rente mit 67 gemeinsam? Richtig! Die Mehrheit der Deutschen ist dafür und alle Regierungen seit Schröder ignorieren hartnäckig diesen Mehrheitswillen.
Klar ist, dass nicht nur in Fragen von Krieg und Frieden und grundlegenden Arbeitnehmerrechten die Demokratie offensichtlich nur noch eingeschränkt funktioniert. Die Verweise auf abstrakte „Bündnisverpflichtungen“ und „ökonomische Gesetze“ sollen darüber hinwegtäuschen, dass es sich hier um rein politische Entscheidungen handelt.
Lediglich auf regionaler Ebene werden in Deutschland Bürgerentscheide durchgeführt, die politischen Entscheidungen den Rückhalt geben, den sie verdienen. Auch wenn die Ergebnisse aus linker Sicht nicht immer den Erwartungen entsprechen (Stuttgart 21; Hamburger Schulentscheid) führt doch kein Weg vorbei an der Demokratisierung der Demokratie. Dies muss ein Erkennungsmerkmal der Linken sein.
Ein Mittel unterhalb von Volksentscheiden sind öffentliche Petitionen, deren Bedeutung im parlamentarischen Betrieb unbedingt ausgebaut werden muss. Aufgabe der Abgeordneten soll es sein, politische Themen auf die Tagesordnung zu setzen und Lösungen für offensichtlich bestehende Probleme zu finden. Warum sollte es also nicht möglich sein, bei Petitionen mit großer öffentlicher Unterstützung, also mit Themen von allgemeinem Interesse, eine Debatte im Plenum des Bundestages zu führen und die Fachausschüsse des Parlaments mit dem Anliegen zu befassen?
Die Ankündigung einer solchen Initiative kam ausgerechnet von der FDP. Im Sommer 2011 forderte die FDP-Bundestagsfraktion in der laufenden Debatte um die Änderung der Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses weitreichende Verbesserungen. Danach sollten Petitionen mit mehr als 100.000 Mitzeichnenden innerhalb von zwei Monaten in einer Bürgerstunde im Plenum debattiert und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen werden. Die Unterstützung aller drei Oppositionsparteien war ihnen sicher.
In den folgenden Sitzungswochen konnte sich jedoch der neue Obmann der FDP, Dr. Peter Röhlinger, plötzlich nicht mehr an diesen Beschluss seiner Fraktion erinnern. Die oft beschworene bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im politischen Prozess hätte hier ganz konkret umgesetzt werden können. Das wollte die CDU verhindern – und die FDP knickte ein. Dabei steht im Koalitionsvertrag von 2009, dass die Regierung „bei Massenpetitionen […] über das im Petitionsausschuss bestehende Anhörungsrecht hinaus eine Behandlung des Anliegens im Plenum des Deutschen Bundestags unter Beteiligung der zuständigen Ausschüsse […]“ durchsetzen möchte. Selten wurden die wenigen positiven Ansätze der aktuellen Regierungspolitik so schnell beerdigt wie in diesem Fall.
Nun hat ein engagierter Bürger den Spieß umgedreht und genau diese Forderungen als Öffentliche Petition beim Bundestag eingereicht. Es wäre doch zu schön, wenn diese Petition mehr als 50.000 Unterschriften innerhalb von vier Wochen erreichen könnte. Dann müsste sich der Ausschuss in einer öffentlichen Sitzung unter Beteiligung der Medien, mit dem Thema beschäftigen und die Regierung wäre blamiert. Darüber hinaus könnte dies, vorausgesetzt die FDP steht dann zu ihrem Beschluss, eine wirkliche Chance zur Verbesserung sein und damit zivilgesellschaftlichen Lobbygruppen ein öffentliches Forum für ihre Anliegen bieten. Zur Mitzeichnung einfach hier klicken.
Die Vorschläge der Linksfraktion zur Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung gehen jedoch noch darüber hinaus. Auch auf Bundesebene muss es die Möglichkeit einer Volksinitiative, eines Volksbegehrens und eines Volksentscheids geben. Nur so kann eine tatsächliche Beteiligung der Öffentlichkeit an wichtigen gesellschaftlichen Fragen sichergestellt werden. Erst kürzlich hat die Linksfraktion in Bezug auf große Infrastrukturprojekte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung und einen Antrag zur Verbesserung der Arbeit von Beiräten bei Jobcentern gestellt. Die derzeitigen Beteiligungsrechte reichen bei weitem nicht aus und bleiben hinter denen vieler anderer europäischer Staaten zurück. Dies muss dringend geändert werden.